Flucht- und Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungswegpläne dienen in erster Linie zur raschen Orientierung innerhalb eines Objekts, um bei Gefahr den schnellsten sicheren Weg zu finden. In zweiter Linie zeigen sie auf, wo sich Selbsthilfeeinrichtungen des Brandschutzes (Wandhydranten, Feuerlöscher) sowie der Ersten Hilfe (Verbandskasten, Trage) befinden. Außerdem können sie Verhaltensmassregeln gemäß der Brandschutzordnung Teil A enthalten.

Die Pflicht zur Aufstellung ergibt sich aus dem §55 der Arbeitsstättenverordnung , die Darstellung ist in der BGV A8 (früher VBG 125) sowie der DIN 4844-3 geregelt. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass vorhandene Pläne aktuell sind.

Bei großen Objekten, die aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht auf einen Plan passen, ist neben dem entsprechenden Gebäudeausschnitt (Detailplan) auch das Gesamtgebäude mit der Lage des Gebäudeausschnitts darzustellen.

Die Größe der Pläne (Standartmaß zwischen 30x40 und 50x70cm) richtet sich nach der Objektgröße, die Ausführung der Pläne kann dem jeweiligen Objekt angepasst werden: gerahmt, laminiert, hinter Plexiglasscheiben, auf Hartfaser oder Kunststoffplatten aufgezogen etc.

 

Beispiel eines Erdgeschossplans mit BSO Teil A

 

 

Beispiel eines Gebäudeausschnitt- mit Übersichtsplan

 

Der hier dargestellte Plan entspricht dem Stand der entsprechenden Vorschriften zum Zeitpunkt der Planerstellung (leider unterliegen manche Symbole einem häufigen Darstellungswandel)